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Wozu dient das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz hilft Missstände in Unternehmen anonym anzuzeigen, so dass diese aufgedeckt und abgeschafft werden können. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Hinweisgebende mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen hat, sie werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz besonders geschützt.

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Somit schafft das Hinweisgeberschutzgesetz die optimalen Rahmenbedingungen, Missstände aufzudecken und die Unternehmenskultur zu einer Besseren zu machen - auf diese Weise profitieren Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende gleichermaßen.

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Momentan sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gesetzlich dazu verpflichtet, ein (anonymes) Meldesystem in Ihrem Unternehmen zu etablieren, um Ihnen, den Mitarbeitenden, die Möglichkeit zu geben auf Missstände jeglicher Art hinzuweisen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. 

Ich möchte einen
Hinweis abgeben.

Haben Sie einen Hinweis, den Sie Ihrem Unternehmen mitteilen möchten?

Nutzen Sie hierfür das Online-Portal unserer Plattform. 

Ihre Kontaktdaten werden im ersten Schritt abgefragt, vor der Übermittlung an die Arbeitgebenden aber durch unserer Vertrauensanwältinnen und -anwälte anonymisiert, sodass Ihr Hinweis immer streng vertraulich weitergeleitet wird und Ihre persönlichen Daten stets geschützt sind. 

Die Kontaktdaten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit Ihnen abgefragt, um Sie über den Verlauf Ihres Hinweises zu informieren. Zu keinem Zeitpunkt besteht die Einsicht Ihrer Kontaktdaten für dritte Personen. 

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Was bringt Arbeitnehmenden das Hinweisgeberschutzgesetz?

Als Arbeitnehmende sollte Ihr Engagement für den Erfolg Ihres Unternehmens niemals durch die Angst vor der Meldung von Fehlverhalten behindert werden, dies garantiert das Hinweisgeberschutzgesetz.

Wir bei wourage möchten Sie unterstützen, indem wir Ihnen eine sichere und vertrauliche Plattform bieten, auf der Sie Ihre Bedenken äußern können, und so Ihre Rolle als entscheidender Motor für positive Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz sicherstellen, was nun durch das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht wird.

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